Allgemeine Geschäftsbedingungen der levelup GmbH

I. Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschl. aufgrund dieser AGB's. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- / Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen AGB's sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Die Levelup GmbH liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollte die Levelup GmbH nachträglich erkennen, dass sich bei der Levelup GmbH ein Fehler z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird die Levelup GmbH den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist die Levelup GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Kommt es zum Rücktritt, so ist die Levelup GmbH verpflichtet, unverzüglich etwa geleistete Anzahlungen und/oder Vorauszahlungen gutzuschreiben, oder auf Wunsch per Scheck oder Überweisung zurückzuzahlen.
3. Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch die Levelup GmbH zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von der Levelup GmbH durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung. Bestellt der Kunde per Internet, so wird die Levelup GmbH jedoch den Zugang der Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen.
4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind unverbindlich, es wird keine Haftung oder Garantie dafür übernommen, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität vorliegen.
5. Die Angestellten der Levelup GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
III. Preise
1. Soweit nicht anders angegeben hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 7 Tage ab deren Datum, gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Pulheim.
IV. Liefer- und Leistungsziel
1. Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Lieferort ist in der Auftragsbestätigung angegeben. Im Falle des Annahmeverzugs haben Sie alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen. Die Ware wird innerhalb von vier Werktagen nach Auftrags- und ggf. Zahlungseingang zugestellt. 99% der Artikel werden in ausreichender Stückzahl bevorratet. Sollte die Levelup GmbH nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei der Levelup GmbH verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann die Levelup GmbH entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und falsche bzw. verzögerte Eigenbelieferung seitens der Lieferanten des Verkäufers, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen auf die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz, oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt nach angemessener Nachfristsetzung, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
4. Der Verkäufer ist zur Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
V. Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an die Transport ausführende Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen von der Transport ausführenden Person an den Käufer übergeben wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche als auch eventuell festgestellte Transportschäden bei der Transport ausführenden Person unverzüglich zu rügen und dies anschließend auch der Levelup GmbH mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.
VI. Gewährleistung
1. Wir gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind. Die Gewährleistung beträgt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
3. Der Käufer muss dem Verkäufer die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie der Rechnung, mit denen das Gerät geliefert wurde, an die levelup GmbH zur Reparatur eingeschickt, bzw. angeliefert wird. Die Geräte müssen in transportsicherer Verpackung inklusive zugehörigem Zubehör frei Haus eintreffen. Unfreie Sendungen nehmen wir nicht an. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten, treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft. Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Tonermaterialien, Datenträger-Medien und andere Verschleißmaterialien sind vom Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Die unsachgemäße Benutzung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten, haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
5. Die Levelup GmbH leistet Gewähr für die verkaufte Ware, indem sie nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise innerhalb einer angemessenen Frist nachbessert. Sollten zwei Nachbesserungsversuche für ein und dieselbe Reklamation fehlschlagen, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
7. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur insoweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen.
2. Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.
3. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Käufer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.
4. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch unsere Intervention anstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
VIII. Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch dessen Erfüllung bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
IX. Anwendbares Recht
1. Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Verkäufer und Käufer, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit der Käufer Vollkaufmann ist i.S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
X Datenschutzerklärung
Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit ihren personenbezogenen Daten verweist die Levelup GmbH auf ihre gesonderte Datenschutzerklärung.

XI Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der levelup GmbH bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort und Gerichtsstand sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung der Sitz der levelup GmbH.

Versionsnummer der AGB: V 9.0 Stand: 25.05.2018